Schülerunterstützung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen
Infos des Bundesministeriums: Finanzielle Unterstützungen für die Teilnahme an Schulveranstaltungen
Bedingungen/Anspruch:
Österreichische StaatsbürgerInnen oder Personen mit gegebener Gleichbehandlung (§ 1a Schülerbeihilfengesetz 1983 in der geltenden Fassung), die eine allgemein bildende höhere Schule, eine berufsbildende mittlere oder höhere Schule u.ä. besuchen, wenn sie sozial bedürftig sind und an einer mindestens viertägigen Schulveranstaltung teilnehmen. Die Unterstützung richtet sich nach dem Einkommen, Familienstand und Familiengröße und beträgt bis zu € 281,00.
-->Antragsformulare und Merkblätter liegen in der Direktion auf und müssen nach dem Ausfüllen und vor der Abgabe bestätigt werden.
Antragsfrist:
Die Einreichung hat nach Möglichkeit vor Beginn der Schulveranstaltung zu erfolgen.
Letzter Termin: 31. März des jeweiligen Schuljahres letzter Abgabetermin
Jedes Jahr ein neues Antragsformular! (wird vom Klassenvorstand bzw. Schulveranstaltungsleiter bestätigt)
Unterstützungsansuchen außerdem (zusätzlich) an:
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Elternverein Ansuchen um Unterstützung durch den Elternverein (--> bitte im Sekretariat abgeben!)
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ProRe (Kontakt bitte mit Elternvereinsobmann/-obfrau aufnehmen)
- Rotes Kreuz bis spätestens März [bitte wenden Sie sich an den Leiter der Schulverantaltung oder direkt an den RotKreuzReferenten (Prof. Niesenbacher, Prof. Waich oder Prof. Meier)]
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